Akademischer Vigilantismus

16. September 2026 |

Nicht wenige verwechseln heute politischen Streit mit der moralischen Ächtung bestimmter Begriffe (und ihrer Nutzer). Man versteht sie als eine Art Seuche, die sich nicht ausbreiten darf – und verblendet so den Gegenstand der Konflikte, die es zu lösen gilt. Demonstriert wird das aktuell wieder mal mit dem Fall von Christian Stecker. Der Politikwissenschaftler hatte bei Caren Miosga behelfsmäßig das Wort »ethnopluralistisch« genutzt, um einen Teil der polarisierten Gesellschaft zu beschreiben, mit dem sich ihre multikulturelle Seite in Einvernehmen setzen müsse. Es folgte die übliche Empörung. So etwas in Form eines Beitrags beim Verfassungsblog, der Stecker der Legitimierung verfassungswidriger Positionen bezichtigt – NS- und SS-Assoziationen inlusive. Ich finde, dass solche Methoden deutlichen Widerspruch verlangen. Allein schon, weil hier Begriffe derart eingeebnet werden, dass keinerlei Differenzierung mehr möglich ist. Das ist nicht nur intellektuell unredlich; es trägt auch nichts zur Lösung der Konflikte bei. Im Gegenteil. Daher habe ich einen langen Einspruch verfasst, der seit gestern bei der GWUP zu finden ist. Es soll niemand sagen, man könne da nicht differenzierter draufschauen.

Analyse: Holger Marcks, »Verfassungsblog ./. Bürger Stecker. Einspruch gegen den akademischen Vigilantismus«, auf: GWUP, 15. September 2026 (online hier).