17. Mai 2026 |
Für die neue MATR-Ausgabe haben sich Harald Sick und ich einen Ausschnitt der digitalen Zensur-Debatte angeschaut, um die normativen Konflikte zu entschlüsseln, die dahinter liegen. Wir erfassen dabei die groben Konturen der Debatte, sortieren die Vektoren, entlang derer sich der Zensurvorwurf entfaltet, und schauen uns die Kontroversen um § 86a StGb (Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen) genauer an. Da das Instrument nicht für Zensur im engeren Sinne steht, der Vorwurf hierum aber dennoch kursiert, lassen sich daran Scharniere identifizieren, die zur Weitung des Begriffs führen – und mit wissenschaftlichen Debatten ins Verhältnis setzen. Für Historiker wenig verwunderlich: Der Begriff unterliegt Deutungskämpfen: Zwischen Vorstellungen staatlicher Repression und sozialer Kontrolle fungiert er stets auch als Chiffre für bedrohte Meinungsfreiheit. Dass die Begriffe der Zensur oder Meinungsfreiheit als Kampfbegriffe verwendet werden, ist quasi historisch normal. Es gibt dabei aber meist einen sachlichen Kern, der ernst zu nehmen ist. Mitunter drückt sich darin ein Unbehagen über Entwicklungen aus, dem die beteiligten Akteure nicht immer die beste Sprache geben, um verstanden zu werden. Die Aufgabe des Soziologen wäre es eigentlich, hier Übersetzungsleistung zu erbringen – statt Ideologieproduktion für eine der Konfliktparteien zu betreiben.
Beitrag: Holger Marcks & Harald Sick, »Wird man doch noch posten dürfen. Die normative Konfliktstruktur der digitalen Zensur-Debatte«, in: Machine Against the Rage, Nr. 9, Frühjahr 2026 (online hier).
